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Aufgrund der hohen Inzidenzen im Landkreis Schwäbisch Hall hat das Landratsamt eine sog. Allgemeinverfügung erlassen, in welcher steht, dass die weiteren Öffnungsschritte der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen nach § 1f CoronaVO vorerst ausgesetzt werden. Dies bedeutet, dass wir den bisherigen Betrieb bis zu den Osterferien beibehalten: 5.-9. Klassen – Onlineunterricht nach Stundenplan 10. Klasse – Wechselbetrieb mit zwei Präsenztagen [...] [...] |
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