Wer richtet strenger – unsere SchülerInnen oder die echten JugendrichterInnen?
Die SchülerInnen der 8a schlüpften selbst in die Rollen im Gerichtssaal, um über einen echten Fall zu verhandeln. Die ZuschauerInnen erhoben sich, als der Jugendrichter (Frieder Leidig) im schwarzen Talar und der Schöffe (Jason Frankenhauser) den Gerichtssaal betraten. Staatsanwältin (Leni Hummel) verlas die Anklageschrift, die der jugendlichen Angeklagten (Emma Jankowski) gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung vorwarf. Während der Beweisaufnahme wurden sowohl die Angeklagte als auch die Zeugin (Johanna Fiedler) gründlich zum Tathergang befragt und die Jugendgerichtshelferin (Zoe) zur bisherigen Entwicklung und zu den Lebensumständen der Angeklagten gehört. Die Verteidigerin (Madlen Fischer) vertrat in ihrem Plädoyer kompetent ihre Mandantin, die ihrerseits in ihrem letzten Wort Reue und Besserung gelobte. Jugendrichter und Schöffe zogen sich sodann zur Urteilsfindung zurück. Im Namen des Volkes befanden sie in ihrer Urteilsverkündung die Angeklagte in allen Anklagepunkten für schuldig. Folgendes Urteil erging: Täter-Opfer Ausgleich, 20 Sozialstunden und eine zweijährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Gar nicht so weit weg vom Urteil der echten RichterInnen, die eine einjährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt, 400 Sozialstunden und ein Anti-Gewalt-Training für angemessen gehalten hatten, wie die 8a im Anschluss erfuhr.
Text und Bild: Frau Calhan
Die SchülerInnen der 8a schlüpften selbst in die Rollen im Gerichtssaal, um über einen echten Fall zu verhandeln. Die ZuschauerInnen erhoben sich, als der Jugendrichter (Frieder Leidig) im schwarzen Talar und der Schöffe (Jason Frankenhauser) den Gerichtssaal betraten. Staatsanwältin (Leni Hummel) verlas die Anklageschrift, die der jugendlichen Angeklagten (Emma Jankowski) gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung vorwarf. Während der Beweisaufnahme wurden sowohl die Angeklagte als auch die Zeugin (Johanna Fiedler) gründlich zum Tathergang befragt und die Jugendgerichtshelferin (Zoe) zur bisherigen Entwicklung und zu den Lebensumständen der Angeklagten gehört. Die Verteidigerin (Madlen Fischer) vertrat in ihrem Plädoyer kompetent ihre Mandantin, die ihrerseits in ihrem letzten Wort Reue und Besserung gelobte. Jugendrichter und Schöffe zogen sich sodann zur Urteilsfindung zurück. Im Namen des Volkes befanden sie in ihrer Urteilsverkündung die Angeklagte in allen Anklagepunkten für schuldig. Folgendes Urteil erging: Täter-Opfer Ausgleich, 20 Sozialstunden und eine zweijährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Gar nicht so weit weg vom Urteil der echten RichterInnen, die eine einjährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt, 400 Sozialstunden und ein Anti-Gewalt-Training für angemessen gehalten hatten, wie die 8a im Anschluss erfuhr.
Text und Bild: Frau Calhan